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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Litecom (AGB)

1. Anwendungsbereich und Gegenstand
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Die Litecom AG, nachfolgend Litecom genannt, bietet als Anbieterin von Fernmeldediensten ihren Kunden verschiedene Produkte und Dienstleistungen an.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Litecom zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, welche Litecom anbietet, sind integrierter Bestandteil des zwischen der Litecom und ihren Kunden abgeschlossenen Telekommunikations-Dienstevertrags und werden durch produktespezifische Geschäftsbedingungen ergänzt.

2. Begriffe
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Dienste: Telekommunikations-Dienste, die Litecom ihren Kunden gemäss der Beschreibung im Telekommunikations-Dienstevertrags (bestehend aus „Rahmenvertrag für Telekommunikations-Dienste“, die dazugehörenden Ob-jektverträge und Anhänge sowie Dienstbeschreibungen) erbringt.

Kundenanlage: Ausrüstungsgegenstände, Systeme, Kabel und Einrichtun-gen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt und zusammen mit der Tele-kommunikationsanlage benutzt werden, damit die Dienste erbracht werden können.

Telekommunikationsanlage: Ausrüstungsgegenstände, Systeme, Kabel und Einrichtungen, die Litecom liefert, um die Dienste den Kunden zur Verfügung zu stellen.

3. Bezug von Subunternehmen
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Litecom kann zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritte beiziehen.

4. Informationspflicht des Kunden
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Der Kunde hat Litecom mit allen für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen zu versorgen. Er hat Litecom insbesondere über bereits bestehende technische oder sonstige Einrichtungen (z.B. Wasser- oder Gasversorgungseinrichtungen) zu orientieren, die bei der Installation und durch den Betrieb der Telekommunikationsanlage beschädigt werden könnten.

5. Bereitstellung der Dienste, Inbetriebnahme und Mängelrüge
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Mit der Inbetriebnahme Meldung zeigt Litecom dem Kunden den Abschluss der für die Dienste notwendigen Installationen an und gibt gleichzeitig ihre bereitgestellten Dienste frei.

Mängel sind der Litecom innert fünf Werktagen nach Erhalt der Inbetriebnahme Meldung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt der Dienst per Inbetriebnahme Datum als angenommen.

Bei einer Mängelrüge gilt der Dienst so lange als nicht angenommen, bis alle betriebshindernden Mängel beseitigt sind und die vereinbarte Leistung erbracht wird. Mindere Mängel sind innert angemessener Frist zu beheben.

6. Lizenzen, Genehmigungen, Bewilligungen
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Der Kunde verpflichtet sich, alle Lizenzen, Konzessionen, Genehmigungen und Bewilligungen, welche für die Installation der Telekommunikationsanlage und deren Betrieb in seinen Räumlichkeiten erforderlich sind, einzuholen und aufrecht zu erhalten.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Litecom sämtliche für die Installation der Telekommunikationsanlagen und deren Betrieb notwendigen Lizenzen, Konzessionen, Genehmigungen und Bewilligungen nutzen kann.

Der Kunde verpflichtet sich weiter, die Dienste in keiner Art und Weise, welche bei Litecom oder Dritten zu Schaden führen könnte, zu nutzen.

7. Anpassungen, Wartungs- und Unterhaltsarbeiten
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Litecom ist jederzeit berechtigt, Dienste oder Telekommunikationsanlagen (bspw. Kundenendgerät, Router, Switch) abzuändern, anzupassen oder auszutauschen. Änderungen und Anpassungen sind dem Kunden nach Möglichkeit einen Monat im Voraus anzuzeigen.

Wartungs- und Unterhaltsarbeiten ausserhalb der ordentlichen wiederkehrenden Wartungsfenster hat Litecom dem Kunden mindestens fünf Arbeitstage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Damit verbundene Unterbrechungen der Dienste sind soweit möglich ausserhalb der Geschäftszeit vorzunehmen.

Unter Wartung und Unterhaltsarbeiten werden alle planbaren Aktivitäten an der Telekommunikationsanlage und den Diensten verstanden, welche zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung notwendig sind.

8. Netzwerkmanagement
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Litecom unterhält für Monitoring, Wartung und Serviceunterstützung ein Service Desk (Litecom Service Desk), welches an Werktagen tagsüber besetzt, sowie sieben Tage pro Woche rund um die Uhr erreichbar ist.

Das Litecom Service Desk übernimmt die Überwachung des Telekommunikations-Netzes und der entsprechenden Dienste.

9. Störungen und Mängel
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Stellt der Kunde Störungen bei der Verfügbarkeit der Dienste fest, hat er umgehend das Service Desk telefonisch zu kontaktieren. Litecom ist bemüht, festgestellte Mängel schnellstmöglich zu beheben.

Als Störungen gelten sämtliche Umstände, welche die Nutzung der Vertragsleistungen dauerhaft oder vorübergehend verunmöglichen, einschränken und/oder beeinträchtigen. Rechtzeitig durch Litecom angekündigte Unterbrechungen der Vertragsleistungen (insbesondere infolge Wartungsarbeiten) gelten nicht als Störungen, Mängel oder Beeinträchtigungen.

Ist die Störung nicht durch Litecom bzw. deren Subunternehmer verursacht worden, geht die Eingrenzung von Störungen zu Lasten des Kunden.

10. Unterbrechung der Dienste
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Dienste können von Litecom unterbrochen oder eingeschränkt werden, sofern dies zur Vornahme von Instandsetzungs-, Revisions- und Erweiterungsarbeiten, bei Betriebsstörungen und deren Folgen, in allen Fällen unbedingter Notwendigkeit und bei höherer Gewalt notwendig ist, sowie wenn der Datenschutz dies erfordert.

Die Interessen der Kunden sind dabei bestmöglich zu berücksichtigen und planbare Unterbrechungen frühestmöglich anzuzeigen.

Bei betrieblich notwendigen Unterbrechungen stehen dem Kunden gegenüber der Litecom keine Rückerstattungsansprüche zu.

11. Infrastruktur in der Liegenschaft
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Die Installation der Kundenanlage ist Sache des Kunden. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Kundenanlage mindestens fünf Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Inbetriebnahme Datum fertiggestellt ist.

Für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten sowie für die Störungsbehebung an der Kundenanlage ist der Kunde verantwortlich.

Für die Telekommunikationsanlagen am Kundenstandort hat der Kunde den Standplatz, die Stromversorgung und den Betriebsstrom unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im für die Infrastruktur benötigten Raum hat er für geeignete Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur zwischen +5 / + 30°C; Luftfeuchtigkeit 10 - 80 % relative Feuchte, nicht kondensierend) zu sorgen.

12. Telekommunikationsanlage
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Der Kunde verpflichtet sich, die Telekommunikationsanlage nach den Vorgaben von Litecom unterzubringen; die Anlage nicht zu versetzen, zu verändern, umzustellen oder in anderer Weise auf diese störend einzuwirken.

Reparaturen, Wartungsarbeiten oder sonstige Massnahmen an der Anlage dürfen nur durch von Litecom beauftragte Personen durchgeführt werden. Dem Kunden ist es untersagt, Etiketten oder Aufschriften an der Anlage zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.

Der Kunde hat Litecom Inspektionen oder Tests der Telekommunikationsanlage zu gestatten.

13. Zugang zum Gebäude
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Der Kunde gewährt Litecom bzw. deren beauftragen Subunternehmer während den üblichen Arbeitszeiten und wenn die Einhaltung der Dienstqualität dies erfordert, Zugang zu den in seinen Räumlichkeiten befindlichen Telekommunikationsanlagen oder zum Netz, damit die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Dienste gewährleistet werden kann. Der Gebäudezugang wird zwischen dem Kunden und Litecom vor dem Zugang schriftlich oder telefonisch koordiniert.

14. Sicherheitsvorschriften
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Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Kundenanlage jederzeit den geltenden nationalen Sicherheitsnormen entspricht und mit den Diensten der Litecom kompatibel ist und keine Störungen auf der Telekommunikationsanlage von Litecom verursacht.

Litecom behält sich das Recht vor, die Verbindung zu allen Kundenanlagen zu unterbrechen, sofern diese ihrer Auffassung nach Todesfälle, Personen- oder Sachschäden am Eigentum von Litecom oder von Dritten verursachen könnten oder die Qualität der Telekommunikationsdienste / des Netzes durch die Kundenanlage wesentlich beeinträchtigt werden.

Hat Litecom Installationen in den Räumlichkeiten des Kunden vorzunehmen, so hat dieser Litecom über allfällige Gesundheits- und Arbeitsrisiken zu unterrichten und entsprechende Schutzmassnahmen zu empfehlen.

15. Preise
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Die Preise für die von Litecom zur Verfügung gestellten Dienste werden jeweils im Objektvertrag zum Telekommunikations-Dienstevertrag festgelegt. Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich alle Preise exklusive Abgaben und Steuern, welche vom Kunden zusätzlich zu entrichten sind.

Preisänderungen werden dem Kunden durch Litecom mindestens drei Monate vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Die Preisänderung tritt in Kraft, sofern der Kunde den von der Preisänderung betroffenen Objektvertrag nicht mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist auf deren Inkrafttreten hin kündigt.

16. Zahlungsbedingungen
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Der Kunde hat Litecom die im Objektvertrag beschriebenen Dienste fristgerecht zu vergüten. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Inbetriebnahme Meldung des Dienstes. Angebrochene Rechnungsperioden werden dem vereinbarten Verhältnis entsprechend (pro rata) fakturiert.

Eine Verrechnung von Forderungen der Litecom mit Gegenforderungen des Kunden ist nicht zulässig.

Rechnungen sind ohne Abzug innert 30 Tage ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug und Litecom ist berechtigt für die ausstehenden Rechnungsbeträge Verzugszinse von 8 % zu erheben. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstigen Verletzungen von vertraglichen Pflichten behält sich Litecom das Recht vor, die betroffenen Dienste vorübergehend auszusetzten, bis die Zahlung erfolgt ist.

17. Gewährleistung
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Litecom gewährleistet ab dem Inbetriebnahme Datum das einwandfreie Funktionieren ihre Dienste.

Liegt ein begründeter Mangel vor, kann der Kunde unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Das Recht zur Ersatzvornahme durch Dritte wird explizit wegbedungen.

Sämtliche Mängel sind umgehend nach Feststellung beim Service Desk zu beanstanden. Litecom behebt den Mängel innerhalb angemessener Frist.

18. Haftung
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Der Kunde ist für die gesetzes- und vertragskonforme Benutzung der von Litecom angebotenen Dienste verantwortlich. Diese dürfen insbesondere nicht für straf- oder lauterkeitsrechtlich relevante Handlungen verwendet werden und/oder der Kunde übernimmt jede Verantwortung und Haftung für den Inhalt der Information oder Daten, die durch die Telekommunikationsanlage und das Netz der Litecom übertragen werden.

Der Kunde haftet für alle Schäden an der Telekommunikationsanlage oder am Netz, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.

Plant der Kunde Arbeiten wie z.B. Stromunterbrechungen, Umschaltungen, Kabelumlegungen, Umpatchungen, Auswechslung von Equipment, Standortverschiebungen von Endgeräten etc., welche eine Dienstunterbrechung der von Litecom überwachten Verbindung zur Folge hat, hat er dies Litecom mindestens einen Arbeitstag vor den geplanten Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Litecom behält sich vor, dem Kunden ihre durch die Nichteinhaltung dieser Regelung entstandenen Aufwendungen zu verrechnen.

Für Schäden infolge Verzögerungen, die durch den verweigerten Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden entstehen, haftet Litecom nicht.

Litecom haftet einzig für Schäden, die sie in Verletzung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages in vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Weise verursacht hat. Jede weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere bestehet kein Anspruch aus Ersatz von indirekten, mittelbaren Schäden wie Folgeschäden, entgangener Gewinn, Datenverluste etc.

19. Vertraulichkeit und Datenschutz
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Die Parteien verpflichtet sich und beigezogene Dritte, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis offengelegten Pläne, Muster, Zeichnungen, Gewerbe- oder Betriebsgeheimnisse, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, solche vertraulichen Informationen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei an Dritte weiterzugeben.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten, oder Teile davon, auf Datenservern (Cloud-Speicher) in der Schweiz oder in der Europäischen Union gespeichert werden können.

Litecom verpflichten sich dabei, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dies umfasst auch die Vornahme der nötigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen.

20. Nutzung der Dienste durch den Kunden oder Dritte
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Der Kunde kann die zur Verfügung gestellten Dienste für eigene Zwecke nutzen oder Dritten ein Nutzungsrecht daran einräumen. Der Kunde ist aber in jedem Fall für die gesetzeskonforme Nutzung der Dienste verantwortlich.

21. Vertragsänderungen und Änderungen der AGB
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Änderungen des Telekommunikations-Dienstevertrags bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls der Telekommunikations-Dienstevertrag den Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen sollte oder damit nicht vereinbar ist, gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.

Litecom behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor. Änderungen werden dem Kunden auf geeignete Weise zur Kenntnis gebracht und gelten ohne Widerspruch innert 14 Tagen seit der Mitteilung an den Kunden als genehmigt.

22. Rechtsübertragung
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Die Vertragspartner sind jederzeit berechtigt, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbundenen Verträge auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser in der Lage ist, den Vertrag unter den gleichen Bedingungen wie die Vertragspartner zu erfüllen. Dabei ist die andere Vertragspartei rechtzeitig zu informieren und deren Interessen bestmöglich zu berücksichtigen.

23. Vorzeitige Beendigung
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Litecom ist berechtigt, den Telekommunikations-Dienstevertrag oder die Objektverträge jederzeit zu kündigen oder die Dienste jederzeit einzustellen oder bis auf weiteres auszusetzen, wenn:

  • der Kunde seine vertraglichen Pflichten verletzt und den vertragsgemässen Zustand nicht innert der ihm durch Litecom angesetzten Frist wieder herstellt;
  • der Kunde Dienste rechtswidrig nutzt oder für rechtswidrige Handlungen missbraucht;
  • der Kunde Störungen bzw. Beeinträchtigungen des Netzes oder anderer Dienste bzw. anderer Nutzer verursacht;
  • der Kunde zahlungsunfähig wird; oder
  • regulatorische oder gesetzliche Veränderungen eintreten, welche Litecom dazu verpflichten oder wesentlich beeinträchtigen.

Bezieht der Kunde mehrere Dienste von Litecom, ist anlässlich der schriftlichen Kündigung anzugeben, welcher Dienst gekündigt werden soll.

Der Kunde ist verpflichtet, nach Kündigung des Telekommunikations-Dienstevertrages Litecom den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, damit diese die Telekommunikationsanlage entfernen kann. Falls irgendeine bauliche Anlage oder Veränderungen vorgenommen wurden, um die Dienste von Litecom zu erleichtern, ist Litecom nicht verpflichtet, die Räumlichkeiten des Kunden wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen.

24. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Teilnichtigkeit
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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit der Vertragsunterzeichnung des Telekommunikations-Dienstevertrags durch beide Vertragsparteien in Kraft.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des damit verbundenen Telekommunikations-Dienstevertrags von einem Gericht oder einer anderen Behörde für nichtig befunden werden oder nicht vollstreckbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des damit verbundenen Telekommunikations-Dienstevertrags nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder fehlende Regelung durch eine dem ursprünglichen Willen der Parteien möglichst nahekommende Ergänzung zu ersetzen.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts werden wegbedungen. Für Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am jeweiligen Sitz der Litecom zuständig.